Häufig gestellte Fragen
1. Können die Versicherungen auch ohne eine Mitgliedschaft beim LSFV BW abgeschlossen werden?
Nein, Voraussetzung für die Aufnahme in den Gruppenversicherungsvertrag ist eine Mitgliedschaft beim Landesverband der Schulfördervereine Baden-Württemberg e.V.
2. Wer ist versichert?
Versichert vom Schulförderverein sind in der Regel der Vorstand, die Vereinsmitglieder,
Vereinsmitarbeiter und alle ehrenamtlich und nebenamtlich tätigen Personen bei Ausübung von Tätigkeiten im Auftrag des Vereins.
3. Sind Schüler und Teilnehmer im Ferienprogramm versichert?
Nein, nur die unter Punkt 2 genannten Personen.
4. Was ist im Schadensfall zu tun?
Bei einem Schadensfall ist das auf der Webseite eingestellte „Formular Schadenmeldung (PDF-Datei)“ auszudrucken, auszufüllen und dem Landesverband zuzusenden.
5. Ist Schlüsselverlust versichert?
Das Schlüsselverlustrisiko ist in der gesetzlichen Vereinshaftpflicht-Versicherung aus dem Verlust fremder Schlüssel mit bis zu 15.000 € und einem Selbstbehalt von 50 € versichert. Fremde Schlüssel sind Schlüssel, die nicht im Eigentum des Schulfördervereins stehen (z.B. Räumlichkeiten zur Miete). Kommt ein solcher Schlüssel abhanden, hat der Eigentümer ggf. einen Schadenersatzanspruch.
6. Kann man sich mit einer der Versicherungen aus dem Gruppenvertrag auch gegen Bußgelder für Datenschutz-Verstöße absichern?
Nein, Bußgelder sind nicht versicherbar. Allgemein besteht für Datenschutz-Verstöße Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung, wenn Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzgesetzen wegen des Missbrauchs personenbezogener Daten geltend gemacht werden. Werden Bußgelder verhängt, besteht für diese jedoch kein Versicherungsschutz. Ist der Schulförderverein der Auffassung, dass das Bußgeld zu Unrecht verhängt wurde, kann er die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese bezahlt den Rechtsanwalt, der den Vorgang überprüft, und eventuelle Verfahrenskosten, wenn gegen das Bußgeld vorgegangen wird.
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