Vereinshaftpflichtversicherung
Die Vereinshaftpflichtversicherung enthält insbesondere
- die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- das Bauherrenrisiko
- Auslandsschäden
- Schlüssel- und Codekartenverlustrisiko
- Mietsachschäden
- die Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Vermögenseigenschäden
- Treubruchschäden
Mitversichert sind Vermögensschäden (Vermögenseigenschäden), die den versicherten Vereinen unmittelbar durch seine Vorstandsmitglieder oder seine Kassierer in dieser Eigenschaft fahrlässig zugefügt werden. Mitversichert sind weiter Schäden am Vermögen, die den versicherten Vereinen unmittelbar durch ihre Vorstands- oder Vereinsmitglieder oder sowie Beschäftigten durch vorsätzliche Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen über unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz verpflichten, zugefügt werden (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue).
Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der mitversicherten Vereine für sich aus dem Vereinszweck ergebende Aktivitäten, insbesondere Veranstaltungen wie
- Mitgliederversammlungen
- Vereinsfeste
- Teilnahme an Schul- und Kindergartenveranstaltungen
- Ausflüge
- Reiseveranstaltungen oder
- Betreuung und Verpflegung von Schülerinnen und Schülern oder Kita-Kindern.
Wer ist versichert?
Versichert ist nicht nur die gesetzliche Haftpflicht des mitversicherten Schul- oder Kitafördervereins selbst, sondern auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht
- des Vorstandes
- der Vereinsmitglieder
- der Vereinsmitarbeiter
- der ehrenamtlich und nebenamtlich tätigen Personen, auch wenn sie nicht Vereinsmitglieder sind für Schäden, die sie bei Tätigkeiten für den versicherten Verein verursachen.
Welche Versicherungssummen sind vereinbart?
| Schaden | Versicherungssumme |
|---|---|
| Personen- und Sachschäden | 10.000.000 EUR |
| Vermögensdrittschäden | 200.000 EUR |
| Vermögenseigenschäden | 40.000 EUR |
Die wichtigsten Höchstsatzleistungen und Selbstbehalte:
| Schaden | Höchstsatzleistung | Selbst-behalt |
|---|---|---|
| Tätigkeitsschäden | 10.000 EUR | 50,00 EUR |
| Schlüssel- und Codekartenverlustrisiko | 30.000 EUR | 50,00 EUR |
| Mietsachschäden an Gebäuden | bis zur Versicherungssumme für Sachschäden | 50,00 EUR |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen | 50.000 EUR | 50,00 EUR |
Warum Haftpflichtversicherungsschutz?
Erleiden durch Tätigkeiten des Vereins andere einen Schaden, können der Verein, Vorstand und unter
Umständen auch die schadenverursachenden Personen schadenersatzpflichtig werden. Ohne Haftpflichtversicherung
müssen Verein, Vorstand und die schadenverursachenden Personen unter Umständen mit
ihrem Vermögen, für solche Schäden einstehen. Die Haftpflichtversicherung schützt somit im Schadenfall
das Vereinsvermögen und auch das Privatvermögen der Vereinsmitglieder und anderer mitversicherter
Personen.
Übersicht über die Beiträge der Versicherungen innerhalb des Gruppenversicherungsvertrags:
(Preise zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer von 19 %)
| bis 100 Mitglieder: | 40,00 € |
| bis 300 Mitglieder: | 70,00 € |
| bis 600 Mitglieder: | 100,00 € |
| bis 1.000 Mitglieder: | 120,00 € |
| bis 2.000 Mitglieder: | 140,00 € |
Um sich für den Gruppenversicherungsvertrag anzumelden, nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular (PDF-Dokument, 393,71 KB, 08.02.2022).


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