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Landesverband der Schulfördervereine BW

Schadenbearbeitung

Schadenanzeigen sind zunächst schriftlich beim LSFV BW einzureichen, der diese an die WGV zur Bearbeitung weitergibt. Das Schadensformular finden Sie rechts zum Download. Bei größeren Schadenfällen und dann, wenn eine Besichtigung durch Sachverständige vor Ort erforderlich sein sollte, empfiehlt es sich, vorab telefonisch mit der WGV Kontakt aufzunehmen. Die Bearbeitung von Schadenfällen erfolgt ausschließlich durch die Württembergische Gemeinde Versicherung a.G. (WGV), 70164 Stuttgart.

Tipps für den Schadenfall

  • Fertigen Sie möglichst schnell eine genaue Beschreibung des Schadenhergangs an. Jedes Detail kann wichtig sein!
  • Notieren Sie sich Namen und Anschrift des Geschädigten.
  • Notieren Sie sich Namen und Anschrift von Zeugen.
  • Machen Sie Fotos der beschädigten Sache und/oder des Unfallortes.
  • Nehmen Sie ohne vorherige Absprache mit uns keine Zahlungen an den Geschädigten vor.
  • Erkennen Sie Ansprüche ohne vorherige Absprache mit uns nicht an.
  • Leiten Sie bitte alle Briefe und Belege, die in Zusammenhang mit dem Schadenfall stehen, sofort an uns weiter.
http://www.lsfv-bw.de//versicherungen/schadenmeldungen